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GOLF COUNTRY HOUSE
in Sofia





IDO
Consult bereitet für Sie alle Vorgänge zum rechtmäßigen Immobilienerwerb
vor.
WIDO Consult organisiert Ihren Besuch vom Abflug in Deutschland bis zu Ihrer
Rückkehr vom Schwarzen Meer, einschließlich Hotel, Transfer, Besichtigung
der Immobilien, Reiseleitung, Notartermin usw. Wir arbeiten mit Deutschen
und Bulgarischen Reisebüros zusammen und stehen Ihnen auf Wunsch auch vor
Ort bei allen Formalitäten zur Seite.
Falls Sie Ihre Immobilie am Schwarzen Meer vermieten wollen, bietet Ihnen
WIDO Consult vor Ort einen Immobilien-Full-Service, der neben der Vermietung
u. a. auch die Übergabe/Übernahme der Wohnung, die Reinigung und die
Abrechung umfasst.

So
erwerben Sie Ihre Immobilie am Schwarzen Meer
Der Kauf von Immobilien läuft in Bulgarien ähnlich ab wie in Deutschland. Die Vertragsabfassung findet bei Notaren statt und die Eintragung des Eigentums erfolgt in ein öffentliches Register. Damit ist die Sicherheit und Zuverlässigkeit des Eigentumserwerbs in gleicher Weise gewährleistet wie in Deutschland.
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Beim Kauf einer Wohnung “vom Plan” wird ein
notarieller Vertrag mit der Fa. Dinevi & Co verfasst, der wie in
Deutschland die Verpflichtung zur Erstellung der Wohnung gemäß den
Plänen und der Beschreibung, den Fertigstellungszeitpunkt, eine
Vertragsstrafe für verspätete Fertigstellung und die weiteren
notwendigen Einzelheiten enthält. Nach Fertigstellung wird das
Eigentum im staatlichen Eigentumsregister eingetragen. |
Gesetzliche Besonderheiten
Das Bulgarische Recht erlaubt es
derzeit nur Bulgaren oder inländischen juristischen Personen
(Gesellschaften) Grundstücke zu erwerben. Deswegen bedarf es zum
Grundstückserwerb eines Ausländers derzeit noch der Gründung einer
Bulgarischen Gesellschaft durch den ausländischen Erwerber. Dieser Vorgang
ist sehr einfach. Soweit Sie dies wünschen, bereiten wir dazu alle
Formalitäten für Sie vor. Der Kostenaufwand für diese Gründung liegt bei ca.
€ 1.500,00.
Eine Änderung dieses Gesetzes dahingehend, dass auch Ausländer Grundstücke
ohne weiteres erwerben können, liegt seit Dezember 2004 dem Bulgarischen
Parlament zur Entscheidung vor. Es ist aufgrund der Vorgaben der EU damit zu
rechnen, dass diese Vorschrift aufgehoben wird.
Diese Regelung gilt beim Kauf einer Wohnung nicht. Als Bestandteil eines
Gebäudes kann sie auch von jedem Ausländer ohne Gründung einer inländischen
Gesellschaft erworben werden.
Steuern in Bulgarien
Aufgrund gesetzlicher Regelung
ist uns an dieser Stelle eine Beratung über die konkreten steuerlichen
Auswirkungen für Sie beim Immobilienkauf in Bulgarien untersagt.
Wir können Ihnen aber auf Wunsch eine entsprechende Auskunft durch einen
Rechtsanwalt oder Steuerberater erstellen lassen
WIDO Consult GmbH
Tegernseer Landstraße 60
D-81541 München
Tel.: +49-89-649 47 200
Fax: +49-89-649 47 204
Mail: info@wido-consult.de
Geschäftsführer: Hanns Jürgen Ringlstetter
Handelsregister : AG München HRB 95672
Hinweis:
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